Fördermassnahmen bringen Kosteneinsparungen beim Hausbau – für neue und bestehende Gebäude. Obwohl die Nachfrage steigt, sind nicht alle Bauherrschaften über die Möglichkeiten informiert. Das Gebäudeprogramm hilft bei der Orientierung.
Förderbeiträge sind für Bauherrschaften lukrativ. Lassen sich doch so auf einfache Weise die Baukosten reduzieren. Dass die Nachfrage nach Fördermassnahmen zunimmt, ist deshalb nicht verwunderlich. Diese sind im Energie- und CO₂-Gesetz und in den entsprechenden Verordnungen verankert. Grundlage für die kantonale Förderung von Energieeffizienzmassnahmen im Gebäudebereich bildet das «Harmonisierte Fördermodell der Kantone» (HFM 2015), das 18 förderungsberechtigte Massnahmen wie Wärmedämmung der Gebäudehülle, den Ersatz fossiler oder elektrischer Heizungen durch Heizsysteme mit erneuerbaren Energien oder durch den Anschluss an ein Wärmenetz, umfassende energetische Sanierungen oder Sanierungen in grösseren Etappen sowie Neubauten im Minergie-P-Standard auflistet. Aus diesen wählen die Kantone eigenständig, welche in das jeweilige Förderprogramm übernommen werden.
Aus zwei mach eins
Das Gebäudeprogramm wird über zum Teil zweckgebundene Mittel aus der CO₂-Abgabe und aus Fördergeldern der Kantone finanziert. Es unterstützt Massnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs oder des CO₂-Ausstosses von Liegenschaften. Laut Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) wurden die Emissionen bis 2017 um 26,4 Prozent gesenkt. Das Ziel des Bundesrats, den CO₂-Ausstoss des Gebäudesektors bis 2026/27 um 50 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, bleibt nach aktuellem Stand ungefährdet.
Das Gebäudeprogramm existiert seit 2010. Bis Ende 2016 war es in zwei Teilen organisiert. Der schweizweit einheitliche Teil A umfasste die energetische Sanierung der Gebäudehülle. Teil B variierte je nach Kanton und betraf unter anderem den Einsatz erneuerbarer Energien und Sanierungen der Gebäudetechnik. Seit 2017 sind die Kantone vollständig für die Gestaltung der Förderprogramme verantwortlich. Seit Bestehen konnten durch das Gebäudeprogramm rund 1,7 Milliarden Franken an Fördergeldern ausbezahlt und hinsichtlich der Lebensdauer der Massnahmen insgesamt mehr als 13 Millionen Tonnen CO₂ respektive fast 55 Milliarden Kilowattstunden an Energie vermieden werden.
Die Zuständigkeiten und internen Strukturen variieren je nach Kanton. In Basel-Stadt ist die Förderung im Gebäude- und Energiebereich beispielsweise im Amt für Umwelt und Energie angesiedelt. Dieses beurteilt die Fördergesuche und zahlt die Förderbeiträge aus. Über die Website gebäudeprogramm.ch gelangt man zu den Gesuchsportalen der Kantone. Es ist darauf zu achten, die Gesuche vor dem Baubeginn einzureichen. Die Auszahlung der Förderbeiträge folgt in der Regel nach der baulichen Umsetzung.
Solarenergie im Fokus
Solaranlagen liegen im Trend und sind äusserst lukrativ für Hauseigentümer. Aufdachanlagen werden am häufigsten verwendet. Sie ermöglichen eine vergleichsweise unkomplizierte Installation, weil sie von der eigentlichen Gebäudekonstruktion unabhängig verbaut werden. Für Indachlösungen oder fassadenintegrierte Anlagen gibt esinzwischen ebenfalls sehr ansprechende gestalterische Varianten wie farbige Solarzellen. In vielen Fällen sind energieerzeugende Bauteile kaum noch als solche zu erkennen, weil sie mit dem Gebäude harmonieren.
Solarstrom fördern
Entscheiden sich Bauherrschaften von Neubauten oder bestehenden Gebäuden für die Installation einer Solaranlage, profitieren sie in der Regel von der Einmalvergütung für kleine Anlagen (KLEIV). Darunter fallen alle Photovoltaikanlagen mit einer Leistung unter 100 Kilowatt. Die Fördergesuche für Photovoltaikanlagen erfolgen grundsätzlich über pronovo.ch. Unabhängig vom Vergütungssystem haben Hauseigentümer die Möglichkeit, jene am Gebäude erzeugte Energie über den Eigenverbrauch auch direkt zu nutzen. Bei Mehrfamilienhäusern oder Arealen sind zudem ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) respektive eine Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) rentabel. Der Umweg über eine Einspeisung in das Stromnetz und einen erneuten Bezug nach Bedarf würden damit entfallen.
Experten beratschlagen
Sachverständige helfen bei der Realisierung des gewünschten Bauprojekts. Diese findet man unter anderem bei Energieberatungen, die generell von allen Kantonen angeboten werden. Die Erstberatung ist häufig kostenfrei. Bei weiteren Sitzungen können hingegen zusätzliche Gebühren anfallen. «Möchten Hauseigentümer ihr Haus oder die Heizungsanlage sanieren oder erneuern, steht ihnen unsere Energieberatung zur Verfügung. Diese findet vor Ort statt und ist kostenlos. Da jedes Bauvorhaben anders ist, können die Bedürfnisse mit einer solchen Beratung genau geklärt und Tipps für den vorliegenden Fall gegeben werden», erklärt Marcus Diacon vom Amt für Umwelt und Energie im Kanton Basel-Stadt. Auch Gemeinden bieten in vielen Fällen derartige Beratungen an. Einige verfügen über ein eigenes Förderprogramm. Ist das nicht der Fall, werden in den Gesprächen die kantonalen Fördermassnahmen evaluiert. Die Möglichkeit zur Energieberatung sollten Bauherrschaften in jedem Fall nutzen, weil in den meisten Fällen mit Kosteneinsparungen durch Förderbeiträge im Bauprojekt zu rechnen ist.
Fünf Fragen an den Experten
Wie gelangen Bauherrschaften beim Hausbau an Fördergelder? Lorenz Neher, Leiter Energieförderung bei der Energieagentur St. Gallen, klärt auf.
Lorenz Neher, worauf müssen Sie bei der Gestaltung der Förderprogramme achten ?
Die Regierung des Kantons St. Gallen erlässt die Fördermassnahmen. Dabei soll die CO₂-Verminderung im Gebäudebereich einschliesslich einer Senkung des Stromverbrauchs im Winterhalbjahr gewährleistet werden. Das Förderprogramm muss dem Energiekonzept des Kantons St. Gallen entsprechen und zum Beispiel Gebäudehülle- und Gebäudetechnik-Effizienzmassnahmen gleichermassen fördern. Kantone mit einem eigenen Förderprogramm sind global beitragsberechtigt. Sie erhalten vom Bund zusätzliche finanzielle Mittel aus der zum Teil zweckgebundenen CO₂-Abgabe.
Können Sie erläutern, wie Bauherrschaften zu den Förderbeiträgen gelangen ?
Die Bauherrschaft oder deren technische Vertreter wie Installateure, Baumeister, Polybauer und Planer erfassen online das Gesuch und erhalten von uns die Beitragszusicherung. Nach der Umsetzung muss der Projektabschluss gemeldet werden, und es folgt die Auszahlung des zugesicherten Betrags. Bei der Erneuerung gilt es, die Förderbedingungen einzuhalten. Gefördert werden Umsetzungsmassnahmen, die besser als die gesetzlichen Vorgaben sind.
«Gefördert werden Massnahmen, die besser als die Vorgaben sind.»
Lorenz Neher, Leiter Energieförderung
Welche Fördermassnahmen werden von Hauseigentümern besonders gern genutzt, und worauf führen Sie das zurück ?
Sehr beliebt sind Modernisierungen von Gebäudehüllen, weil sie den Wärmeverbrauch und die Energiekosten senken. Aber auch Wärmepumpen als Ersatz für fossile Anlagen und Elektroheizungen sind wegen der tieferen Betriebskosten attraktiv.
Welche Fördermassnahmen erachten Sie als besonders wichtig und wirkungsvoll ?
Die Klimaziele können mit folgenden Massnahmen am wirkungsvollsten unterstützt werden: Wärmepumpen als Ersatz für fossile und direkt elektrisch betriebene Heizsysteme sowie Wärmenetze reduzieren den CO₂-Ausstoss kurz- und mittelfristig. Gebäudehüllen-Modernisierungen tragen mittel- bis langfristig dazu bei.
Wie schätzen Sie die Bedeutung von Energiespeichern in Verbindung mit Photovoltaik-(PV-)Anlagen ein ?
Stromspeicher und PV-Anlagen sind nicht global beitragsberechtigt. Für die Schweiz wird die Stromspeicherung sehr wichtig, aber kaum im EFH und MFH, sondern beim Energieversorgungsunternehmen für Quartiergrösse. Ob das hauptsächlich Batteriespeicher sein werden, ist noch offen.
Energiekompetenzzentrum der Kantone
Die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) fördert und koordiniert die Zusammenarbeit der Kantone in Energiefragen. Die Energiefachstellenkonferenz (EnFK) ist der EnDK angegliedert und behandelt fachtechnische Fragen. Die EnDK will den Energiebedarf im Gebäudebereich – insbesondere in bestehenden Bauten – senken sowie den verbleibenden Bedarf mittels Abwärme und erneuerbarer Energien decken.
(Quelle: EnDK)
Förderbeiträge evaluieren
Mithilfe von energiefranken.ch können Bauherrschaften die für sie infrage kommenden Förderbeiträge ermitteln. Nach Eingabe der Postleitzahl werden die verfügbaren Förderbeiträge des Gebäudestandorts angezeigt. Neben Neubauten sind auch bestehende Gebäude unterstützungsberechtigt. Die Internetauftritte von Gemeinden, Kantonen oder des Gebäudeprogramms geben darüber hinaus detaillierte Auskünfte zu Anforderungen, Beitragshöhen und erforderlichen Formularen.
Schritte zu Fördergeldern
1. Bauvorhaben abstimmen
2. Mögliche Förderbeiträge vorher prüfen (z. B. über energiefranken.ch)
3. Zuständige Gemeinde konsultieren und Energieberatung vereinbaren
4. Fördergesuch eingeben – bei der zuständigen Gemeinde oder über gebaeudeprogramm.ch
5. Bauprojekt umsetzen
6. Förderbeiträge auszahlen lassen