Investieren oder freiwillig amortisieren?

Immobilieneigentümern stellt sich früher oder später die Frage: freiwillig amortisieren oder investieren? Wichtig ist die gesamtheitliche Betrachtung, denn es gibt Alternativen zur freiwilligen Amortisation der Hypothek.

Basierend auf den bestehenden Standesregeln der Schweizerischen Bankiervereinigung und den vertraglichen Abmachungen müssen Hypotheken zwingend bis zu einem bestimmten Betrag amortisiert werden. Bevor darüber hinaus zusätzliche freiwillige Amortisationen getätigt werden, lohnt es sich, mit Blick auf Rendite- und Risikoüberlegungen mögliche Alternativen zu prüfen. Dabei ist es wichtig, dass eine gesamtheitliche Betrachtung der Steuern, der Zinsaufwendungen und der Erträge auf dem investierten Kapital vorgenommen wird.

 

Investitionen in Wertschriften als Alternative
So können massvolle Investitionen in Wertschriften wie Aktien sinnvoll sein, um damit zu einem späteren Zeitpunkt einen Teil der Hypothekarschulden zu tilgen. Empfehlenswert ist hierbei ein gestaffelter Einstieg in die Geldanlage mit monatlichen Investitionen, um langfristig einen Ausgleich der Schwankungen zu erreichen. Die entscheidende Frage lautet: Gelingt es, eine höhere Rendite auf den eigenen Anlagen zu erzielen, als für die Hypothekarzinsen abzüglich Steuern bezahlt werden muss? Ob diese Frage mit Ja oder Nein beantwortet werden kann, ist unter anderem von der eigenen Risikotoleranz und vom Anlagehorizont abhängig und sollte im Einzelfall mit einem Experten geprüft werden.

 

Einzahlungen in die Säule 3a und in die Pensionskasse
Eine attraktive Alternative zur freiwilligen Amortisation können freiwillige Einzahlungen in die Säule 3a und in die Pensionskasse sein. Freiwillige Einzahlungen in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) und in die Pensionskasse des Arbeitgebers führen unter anderem zu einer Verbesserung der Altersvorsorge. Zudem können die getätigten Einzahlungen im jeweiligen Steuerjahr zu 100 Prozent vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Bevor eine freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse vorgenommen wird, sollte geprüft werden, wie gesund die Pensionskasse ist. Bei Pensionskassen mit einer Unterdeckung ist von einer freiwilligen Einzahlung abzuraten. Ausserdem ist zu beachten, dass zwischen dem letzten Einkauf und einem Kapitalbezug aus der Pensionskasse eine gesetzliche Sperrfrist von drei Jahren einzuhalten ist. Fallen Einkäufe in diese Sperrfrist, wird die Steuerbehörde eine Aufrechnung des Einkaufs vornehmen, und die Steuer­einsparung muss mit Verzugszinsen zurückbezahlt werden.

 

Alter als entscheidender Faktor
Das Alter ist ein entscheidender Faktor, ob eine freiwillige Amortisation der Hypothek sinnvoll ist oder nicht. Weil mit der Pensionierung das Alterseinkommen in der Regel um 30 bis 40 Prozent abnimmt, steigt der Bedarf an Liquiditätsreserven, um den Lebensunterhalt in der gewünschten Art finanzieren zu können. Hinzu kommen im fortgeschrittenen Alter höhere Gesundheitskosten, die zusätzlichen Druck auf das Haushaltsbudget und die Vermögensreserven ausüben. Darum ist es ratsam, genügend freies Vermögen für den dritten Lebensabschnitt auf der Seite zu haben. Mit Blick auf eine nahende Pensionierung sollten Liquiditätsreserven also in der Regel höher gewichtet werden als die freiwillige Amortisation der Hypothek.

Nicht immer ist eine zusätzliche freiwillige Amortisation der Hypothek sinnvoll. Insbesondere wenn die Pensionierung naht, sollten die Alternativen für eine freiwillige Amortisation fundiert geprüft werden. Für die Beurteilung des konkreten Einzelfalls empfiehlt sich der Beizug einer Fachperson.

 

Riccardo Fanconi
Berater Finanzplanung
Zuger Kantonalbank
zugerkb.ch

(Visited 95 times, 1 visits today)

Weitere Beiträge zum Thema