Angehörige schützen und entlasten

So gern wir es auch möchten: Wir können weder uns noch 
unsere Angehörigen vor jedem Unglück bewahren. Aber wir können 
Vorkehrungen treffen, um die existenzbedrohenden finanziellen 
Folgen eines Unglücks zu lindern. Dazu gehört, für den 
Verbleib der Familie im eigenen Zuhause zu sorgen.

Niemand mag daran denken, doch eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit kann Realität werden. Allein im Jahr 2020 wurden rund 16 600 Personen in der Schweiz aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit neu erwerbsunfähig. Die obligatorische Vorsorge sieht immer Minimalleistungen vor. Ob diese ausreichen, hängt von der Lebenssituation ab. Deshalb lohnt sich ein regelmässiger Check von Versicherung und Vorsorge – auch mit Blick aufs Eigenheim. Die richtigen Vorkehrungen sorgen dafür, dass ein Schicksalsschlag nicht den Verlust des Daheims bedeuten muss.

Obligatorische Renten ergänzen
Tatsache ist: Eine Erwerbsunfähigkeit ist trotz unseres gut ausgebauten Sozialsystems mit finanziellen Einbussen verbunden. Denn die Invalidenrenten aus der ersten Säule (IV) und aus der beruflichen Vorsorge (BVG/UVG) decken nur einen Teil des ursprünglichen Einkommens ab. Eine private Erwerbsunfähigkeitsrente ergänzt diese Renten. Sie bietet zusätzlichen finanziellen Schutz, wenn eine Person ihren Lebensunterhalt nicht mehr verdienen kann – beispielsweise aufgrund einer Krankheit oder nach einem Unfall. Erwerbsunfähigkeitsrenten sind reine Risikoversicherungen. Das heisst, dass kein Geld angespart wird. Die Auszahlung der vereinbarten Leistung erfolgt nur dann, wenn die versicherte Person nicht mehr oder nur noch in reduziertem Umfang arbeiten kann.

Finanzielle Sicherheit bei 
Familienarbeit
Besondere Beachtung verdienen Mütter und Väter, die sich um die Kinder kümmern und deshalb nicht voll erwerbstätig sind. Denn wer die Erwerbsarbeit zugunsten der Fami­lienarbeit reduziert, muss mit tieferen Renten rechnen. Gut zu wissen: Viele Pensionskassen ermöglichen ihren Versicherten, während ­eines Erwerbsunterbruchs die Risikobeiträge weiterhin zu zahlen – zumindest für eine ­gewisse Zeit. So bleibt der Vorsorgeschutz bei Erwerbsunfähigkeit erhalten. Wird ein Elternteil invalid, fehlt nicht nur das Einkommen. Eventuell muss eine Haushaltshilfe oder eine Betreuungsperson für die Kinder ein­gestellt werden. Das belastet das Familienbudget zusätzlich, weshalb eine private Erwerbsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann. 

Bei nicht verheirateten Paaren müssen für die nicht erwerbstätige Person AHV-Minimalbeiträge geleistet werden, da sonst – noch grössere – Lücken bei der Invaliditätsleistung entstehen. Fehlende Beitragsjahre bei der AHV beeinflussen zudem die Rente im Alter. Und wer weniger als acht Stunden pro Woche erwerbstätig ist, muss unbedingt den Unfallschutz bei der Krankenkasse einschliessen, da dieser sonst im privaten Alltag nicht abgedeckt ist.

Im eigenen Zuhause 
bleiben
Ein regelmässiges Einkommen ist Voraussetzung für die Tragbarkeit der Hypothek. Oft reichen Einkommen und Vermögen nach einem Unglücksfall aber nicht mehr aus für Zins, Unterhalt und Amortisation. Oder es ist zu wenig Geld vorhanden, um bei einem Todesfall die weiteren Erben auszuzahlen. Schlimmstenfalls muss das Haus oder die Eigentumswohnung verkauft werden. Eine Ergänzung zur ersten und zweiten Säule lohnt sich deshalb für die Besitzerinnen und Besitzer eines Eigenheims besonders. Prüfenswert sind Todesfallversicherungen: Stirbt die versicherte Person, zahlt die Versicherung den Hinterbliebenen den garantierten Betrag aus. Dieser Betrag kann dann genutzt werden, um einen Teil der Hypothek zurückzuzahlen. So ist die Tragbarkeit gegeben. Mit einer Todesfallversicherung weiss die Familie, dass ihr Zuhause abgesichert ist.

Nicht zu vergessen ist die Situation im Alter: Sinkt das Einkommen nach der Pensionierung zu stark, ist die Tragbarkeit der Hypo­thek unter Umständen nicht mehr gegeben. Das kann im Extremfall bedeuten, dass Eigentümerinnen und Eigentümer ihre eigenen vier Wände verkaufen müssen.

Erbvertrag schafft Klarheit
Nach dem Tod des Partners oder der Partnerin noch das gemeinsame Daheim verlieren? Diese Vorstellung macht vielen Menschen Angst. Mit den richtigen Vorkehrungen lässt sich ein solcher Zwangsverkauf vermeiden. Zu diesen Vorkehrungen gehören – ergänzend zu den richtigen Versicherungen – Erbvertrag und Testament. Beispielsweise können weitere Erben vertraglich festhalten, dass sie bei einem Todesfall auf ihren Anteil an der Liegenschaft verzichten: In einer Familie übernimmt dann etwa der überlebende Elternteil das Haus oder die Wohnung allein. Umgekehrt ist es möglich, die Liegenschaft bereits zu Lebzeiten den Erben zu übergeben. So können Eltern beispielsweise ihr Haus an eines ihrer Kinder übertragen, das dann auch eine allfällige Hypothek übernimmt. Des Weiteren wird vertraglich festgehalten, dass die Eltern ein Wohnrecht auf Lebenszeit behalten. In jedem Fall ist es ratsam, Bedürfnisse in der Familie offen anzusprechen.

Werte und Wünsche 
festhalten
Zu einer ganzheitlichen Absicherung gehören unter anderem die persönlichen Vorsorgedokumente. In den Vorsorgedokumenten hält eine Person Wünsche und Werte für den Notfall fest. Beispielsweise erleichtert eine Patientenverfügung den Angehörigen die Entscheidung, wenn jemand sich selbst nicht mehr zu einer Behandlung äussern kann. Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, sollte überdies einen Vorsorgeauftrag aufsetzen. Damit kann die Verantwortung für die Verwaltung des Vermögens an eine Vertrauensperson übertragen werden – somit ist klar festgehalten, wer im Notfall stellvertretend entscheidet. Die Vertrauensperson kann dann beispielsweise nötige Zahlungen rund um die Liegenschaft veranlassen, sollte man selbst dazu nicht mehr in der Lage sein. Ebenso kann der Verbleib in den eigenen vier Wänden als Wunsch festgehalten werden.

Expertentipp zum Schluss
Finanzielle und persönliche Vorsorge, das Eigenheim und natürlich die Versicherung von Hab und Gut – diese Dinge sollten stets gemeinsam betrachtet werden. Es lohnt sich, Haus und Garten nicht nur gegen Unwetter, Feuer oder Erdbeben zu versichern, sondern ausserdem, die passende Risikoversicherung abzuschliessen. Diese entscheidet unter Umständen darüber, ob der Verbleib in den eigenen vier Wänden bei einem Unglück überhaupt möglich ist. Darüber hinaus haben Investitionen ins Eigenheim oder der Verkauf einer Liegenschaft einen Einfluss auf die finanzielle Gesamtsituation. Schauen Sie Versicherung, Vorsorge und die Finanzierung des Eigenheims deshalb immer ganzheitlich an – am besten gemeinsam mit einer Fachperson.

Giovanni Campanile
Head of Immoworld, Helvetia Versicherungen
helvetia.ch/immoworld

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