Eigenheimbau ohne Kopfschmerzen

Ist das Eigenheim fertiggestellt, ist die Freude gross. Doch leider sind Mängel an der Tagesordnung. Damit dem Bauherren deswegen aber keine grauen Haare wachsen, kann er sich mit der Bauherrenrechtschutzversicherung gegen Streitigkeiten mit Bauunternehmern, Handwerkern und Architekten absichern.

Eigenheimbau ohne Kopfschmerzen
Mit einer Bauherrenrechtschutzversicherung halten sich Immobilienbesitzer lästige Streitereien und allfällige Gerichtsverfahren vom Hals, diese übernimmt nämlich die Versicherung für sie.
Text Michael Romer
Ist das Eigenheim fertiggestellt, ist die Freude gross. Doch leider sind Mängel an der Tagesordnung. Damit dem Bauherren deswegen aber keine grauen Haare wachsen, kann er sich mit der Bauherrenrechtschutzversicherung gegen Streitigkeiten mit Bauunternehmern, Handwerkern und Architekten absichern.
Mit dem Bau des Eigenheims erfüllt sich für viele ein Lebenstraum. Lange wird das perfekte Grundstück gesucht, alle möglichen Optionen für das ideale Haus werden durchgerechnet, bis man sich schliesslich entscheidet, mit dem Bau zu starten. Alles wird mit Argusaugen der zukünftigen Hausbesitzer überwacht. Details werden besprochen, viele Entscheidungen getroffen, die den Alltag im neuen Heim beeinflussen werden. Und dann ist es so weit: Die Handwerker beenden ihre Arbeiten, der letzte Bautag ist vorüber, die Schlüsselübergabe findet statt und die neuen Eigenheimbesitzer können einziehen.Die Freude ist gross, und mögliche Sorgen der Bauzeit sind erst einmal vergessen. Man lebt sich nach und nach ein in das neue Zuhause. Dann plötzlich, man glaubt es zuerst kaum, entdeckt man die ersten Baumängel: Risse in der Wand im Wohnzimmer, eine undichte Leitung im Keller, Feuchtigkeit im Gästebadezimmer und ein komplett verstopfter Abfluss in der Regendusche. Was für Bauprofis an der Tagesordnung ist, ist für Eigenheimbesitzer allerdings oft nur eines: ein grosser Schock. Wie konnte so etwas passieren und wieso ausgerechnet bei ihrem geliebten Traumhaus?

Erste Diskussionen

Mit den ersten Baumängeln verfliegt vielfach die erste Euphorie. Was gilt es jetzt zu tun? Experten raten in solchen Fällen, mit den betroffenen Firmen Kontakt aufzunehmen, also mit Bauunternehmern, Handwerkern und dem Architekten. Und hier gilt: erst einmal den Schaden vor Ort gemeinsam begutachten und das weitere Vorgehen besprechen. Oft beginnen dann erste Diskussionen darüber, ob der Handwerker für den Schaden zuständig ist, ob er die Reparatur übernimmt und wie rasch diese erfolgen soll. Das kann nervenaufreibend sein, vor allem wenn es nicht bei den Diskussionen bleibt, sondern schliesslich in Streitigkeiten mündet.

Retter in der Not

Doch davon sollte man sich nicht die Freude am Eigenheim nehmen lassen. Es gibt eine Versicherung für genau diese Situation: die Bauherrenrechtschutzversicherung. Sie eignet sich für Personen, die ein Haus bauen oder eine grössere Renovation an einer älteren Immobilie durchführen. Mängel an sich können dadurch natürlich nicht vermieden oder gar von heute auf morgen behoben werden. Die Versicherung übernimmt aber bei Rechtsstreitigkeiten mit den Handwerkern oder Planern die Kosten für Gerichtsverfahren, Anwälte und notwendige Gutachten.

Auch Versteckte Mängel gedeckt

Der Bauherr ist zwar nicht den ganzen Ärger los, aber immerhin muss er sich keine Sorgen mehr um die Kosten der oben genannten Punkte machen. Und gut zu wissen: Die Versicherung deckt während fünf Jahren nach dem Einzug bauliche Schäden. Also auch dann, wenn es erst eineinhalb Jahre oder auch vier Jahre später vom oberen Stock ins Wohnzimmer tropft oder sich erst nach einiger Zeit in der Garage Schimmel bildet. So kann der neue Eigenheimbesitzer getrost erst einmal ankommen und seinen Traum von der eigenen Immobilie geniessen.

Was übernimmt die Versicherung?

Die Rechtschutzversicherung springt ein, wenn sich beispielsweise nach Baubeginn aufgrund eines Planungsfehlers Mängel zeigen, wie ein undichtes Fenster, ein verstopfter Abfluss oder Schimmel in der Waschküche, und der Bauherr im Anschluss an die Entdeckung des Mangels eine Schadenersatzforderung an den Architekten stellt. Oder auch wenn es Streitigkeiten mit dem Architekten gibt, da dieser die Bauarbeiten zu wenig überwacht hat, wodurch sich Fehler eingeschlichen haben, die nur mit aufwendigen Anpassungen im Nachhinein behoben werden können. Die Versicherung ist auch dann an der Seite des Bauherrn, wenn der Architekt die Mängelliste ungenügend geführt, er die Mängelbeseitigung nicht an die Hand genommen und entsprechend überwacht hat.

Gedeckt sind auch Streitigkeiten aufgrund von Baumängeln, die erst einige Zeit nach dem Einzug bemerkt werden. Oder wenn der Bauherr Schadenersatz geltend macht, wenn Vandalen seine Hauswand versprayt haben, inklusive Einreichen von Strafanzeigen. Die Juristen der Rechtschutzversicherung stehen auch hier dem Bauherrn zur Seite und übernehmen das.

Hohe Gutachterkosten bei Baumängeln

Wenn Baumängel ans Licht kommen, ist oft eine Expertise notwendig. Eine solche ist sehr aufwendig und kostet rasch mehr als 10 000 Franken. Die Bauherrenrechtschutzversicherung übernimmt beispielsweise solche Kosten, und das bis zum beachtlichen Betrag von 50 000 Franken. Will der Bauherr anschliessend eine Klage einreichen, ist er als Kläger seit der Einführung der neuen Zivilprozessordnung dazu verpflichtet, die Gerichtskosten vorzuschiessen. Und das ohne zu wissen, ob er am Ende recht erhalten wird. Diese Kosten richten sich nach der Höhe des Streitwerts und werden ebenfalls von der Versicherung übernommen, wenn eine entsprechende Rechtschutzversicherung abgeschlossen wurde.

Die Kosten für den Bauherrn

Die Jahresprämie für die Bauherrenrechtschutzversicherung richtet sich nach dem Bauvolumen und beträgt in der Regel jährlich 0,1 bis 0,3 Prozent der Baukosten. Sie ist für die fünfjährige Garantiezeit abzuschliessen. Tritt ein Rechtsfall ein und macht der Bauherr Gebrauch von den Leistungen der Versicherung, kommt ein Selbstbehalt von ein paar Hundert Franken zur Anwendung, zuzüglich einer prozentualen Beteiligung für allfällig weitere Fallkosten.

Das Wichtigste in Kürze

Bauherrenrechtschutzversicherung
– Schützt den Bauherrn nach Übernahme des Bauwerks bei Streitigkeiten infolge von Baumängeln
– Versichert sind Anwalts-, Expertisen- wie auch Verfahrenskosten
– Kosten: ab Baubeginn respektive ab Übernahme des Gesamtbauwerks bis zum Ablauf der 5-jährigen Garantie jährlich 0,1 bis 0,3 Prozent des Bauvolumens
– Vor und während des Baus umfänglich abgesichert

Damit der Bauherr während des Baus nicht die ganze Zeit auf Nadeln sitzt, empfehlen sich zwei weitere Versicherungen:

Bauwesenversicherung
– Versichert während der gesamten Bauzeit unvorhergesehene Schäden am entstehenden Gebäude: wenn beispielsweise Diebe über Nacht die teuren, neu installierten Küchengeräte entfernen oder Sachen beschädigen
– Versichert sind alle am Bau involvierten Personen: vom Architekten über Handwerker bis zum Bauherrn
– Kosten: 0,05 bis 0,2 Prozent des Bauvolumens, abhängig vom Selbstbehalt und den Zusatzversicherungen

Bauherrenhaftpflichtversicherung
– Deckt Sach- und Personenschäden gegenüber Dritten, die aufgrund der Bauarbeiten verursacht wurden: wenn beispielsweise der Baukran umkippt und das teure Auto des Nachbarn zerstört
– Deckt Sachschäden an benachbarten Gebäuden oder Grundstücken, die aufgrund der Bauarbeiten Drittpersonen zugefügt werden
– Schützt den Bauherrn auch vor unrechtmässig erhobenen Forderungen
– Kosten: 0,03 bis 0,1 Prozent des Bauvolumens, abhängig von der Höhe der Versicherungssumme, den Zusatzversicherungen und dem Selbstbehalt.

Eigenheimbau ohne Kopfschmerzen
Michael Romer, Leiter Recht & Leistungen und Mitglied der Geschäftsleitung, Orion Rechtschutzversicherung Basel, orion.ch
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