Eigenheim bauen ohne Kopfschmerzen
Beim Bauen gibt es immer wieder Probleme, und der Bauherr muss unvorher-gesehene Kosten begleichen. Hier springen verschiedene Bauversicherungen ein und ersparen manch einem Bauherrn den Privatkonkurs.

Die Springs freuen sich: Nach langer, zeitweise aufreibender Suche haben sie endlich ihr Traumgrundstück gefunden. Dort wollen sie ein eigenes Heim bauen. Jahrelang haben sie gespart. Der Bauplan steht, und die Bewilligung der Gemeinde haben sie auch erhalten.Doch bereits kurz nach dem Spatenstich wird aus dem Traum ein Albtraum: Die Baugrube stürzt in sich zusammen, ein Stück des steilen Hangs rutscht ab, das Haus des Nachbars wird arg in Mitleidenschaft gezogen. Die Springs müssen für die Reparatur der Risse in der Fassade des Nachbarhauses aufkommen. Denn als Grundeigentümer sind die Springs laut schweizerischem Gesetz kausal haftbar für Schäden, die anderen durch ihr Bauprojekt entstehen. Das bedeutet: Der Bauherr haftet auch dann, wenn der Vorfall gar nicht sein eigenes Verschulden war. Grundlegend ist einzig der Tatbestand, dass der Drittschaden mit den Bauarbeiten zusammenhängt. Die Kosten für Schäden wie die von Springs belaufen sich auf mehrere Hunderttausend Franken. Kosten, die Springs nicht in ihrem Budget kalkuliert haben. Obendrauf haben die Springs weder eine Bauherrenhaftpflicht- noch eine Bauwesenversicherung abgeschlossen, die solche Kosten übernehmen würden. Es bleibt Springs nichts anderes übrig, als den gesamten Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen.
Folgekosten versichert
Viele Schäden können verhindert werden, wenn qualifizierte Planer, Unternehmer und Handwerker mitarbeiten, welche die örtlichen Verhältnisse kennen. Trotzdem sind Schäden wie die von Springs keine Seltenheit, egal wie sorgfältig geplant wurde. Auch wenn die Schäden selbst vielleicht nicht verhindert werden können, wenigstens gegen die Folgekosten kann sich der Bauherr versichern lassen. Das ist besonders wichtig, da die meisten privaten Grundstücksbesitzer die Rolle des Bauherrn selbst wahrnehmen und sie auch verantwortlich für den nötigen Versicherungsschutz des Bauprojekts sind. Die entsprechenden Versicherungen sollten vor dem Spatenstich abgeschlossen werden.
Keine Angst vor Vandalen
Aber auch am Bau unbeteiligte Personen können Schaden anrichten. Wenn beispielsweise Jugendliche die Fassade mit Graffiti besprayen, Diebe über Nacht die teuren, neu installierten Küchengeräte entfernen oder Sachen beschädigen. Hier springt die Bauwesenversicherung ein. Sie deckt während der gesamten Bauzeit unvorhergesehene Schäden am entstehenden Gebäude. Zudem sind alle am Bau involvierten Parteien versichert: von der gesamten Planung und Bauleitung über die unzähligen Handwerker bis zum Bauherrn selbst. In der Regel wird die Prämie für die Bauwesenversicherung unter den beauftragten Unternehmen aufgeteilt.
Dank der Versicherung spart der Bauherr Zeit, Ärger und Kosten. Denn nach einem Schadenfall kommt es nicht zu Bauverzögerungen, die Arbeiten können wie geplant fortgesetzt werden. Die Bauwesenversicherung bevorschusst auch dann das notwendige Kapital, wenn für den Schaden ein anderer als die versicherten Parteien aufkommen muss, die Abklärungen eines Verschuldens aber erst geklärt werden müssen. Damit hilft die Versicherung, den Frieden auf der Baustelle zu wahren. Neben Schäden am eigenen Bauobjekt drohen aber noch andere Gefahren: Schäden, die Dritte erleiden, wie beispielsweise an der Nachbarsvilla der Springs. Oder wenn ein ungenügend gesicherter Kran umkippt und das Nachbardach trifft. Dabei handelt es sich ebenfalls um sogenannte Kausalhaftungen.
Vorsicht vor Schadenersatz-Forderungen
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt genau solche Schäden ab: Ob Sach- oder Personenschäden, alle haftpflichtrechtlich geschuldeten Schäden, die durch Bauarbeiten entstehen, sind versichert. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt nicht nur vor finanziellen Folgen, sondern auch bei der Abwehr von ungerechtfertigen Ansprüchen. Bei solchen Fällen kann es aufgrund allfällig hoher Schadenersatzansprüche rasch sehr teuer werden, die Versicherungsprämie ist hingegen marginal. Die Versicherung verhandelt für den Bauherrn mit den Anspruchstellern und führt die Schadenabklärungen durch. Bei Rechtsstreitigkeiten unterstützen ihn baurechtlich versierte Juristen. Da der Versicherer den Bauherrn in Streitfällen vertritt, kann der Frieden unter allen am Bau Beteiligten und insbesondere mit betroffenen zukünftigen Nachbarn besser gewahrt werden. Damit bleibt ihm nebst dem grossen Zeitaufwand auch viel Ärger erspart.
Baufehler nach dem Einzug
Wenn das Eigenheim fertiggestellt ist, sind alle Sorgen erst einmal vergessen. Der Einzug steht an, die Freude ist riesig. Doch die verfliegt schnell, wenn die neuen Hausbesitzer die ersten Baumängel entdecken. Das ist kein Grund, den Kopf hängen zu lassen. Die Bauherren-Rechtsschutzversicherung schützt bei Streitigkeiten mit Baufirmen, Handwerkern und Architekten, berät den Bauherrn, und übernimmt Verfahrens- sowie Anwaltskosten.
– Einsturz der Baugrube nach heftigen und lang anhaltenden Regenfällen: rund 34 000 Franken.
– Einsturz der Baugrube nach einem Leitungsbruch, der einen Wasserschaden zur Folge hatte: 55 000 Franken.
– Wasserschaden infolge Grundwasseranstieg, da die Wasserpumpe ausfiel: 22 000 Franken.
– Der Bauunternehmer hat die Krag-plattenarmierung falsch eingebaut, wodurch zwei Balkone abstürzten: 60 000 Franken.
– Die Bauunternehmer vergassen am Ende, die Pflanzenbewässerung zu verschliessen, wodurch es einen Wasserschaden gab: 110 000 Franken.
– Während der Nacht platzte der Wasserschlauch und verursachte einen Wasserschaden: 11 000 Franken.
– Drei Glasscheiben wurden in der Nacht von Unbekannten eingeschlagen: 10 000 Franken.
– Ein Zentralstaubsaugerrohr wurde mit Beton und Mörtel verstopft: 8000 Franken.
Das Wichtigste in Kürze
Bauherrenhaftpflichtversicherung
– Deckt Sach- und Personenschäden gegenüber Dritten, die durch Bauarbeiten verursacht wurden.
– Deckt Sachschäden an benachbarten Gebäuden oder Grundstücken, die durch Bauarbeiten an Dritten entstanden sind.
– Schützt den Bauherrn vor unrechtmässig erhobenen Forderungen.
– Kosten: rund 0,03 bis 0,1 Prozent des Bauvolumens, abhängig von der Versicherungssumme und des Selbstbehalts.
Bauwesenversicherung
– Versichert während des Baus unvorhergesehene Schäden am entstehenden Gebäude.
– Versichert sind alle involvierten Personen: Architekten, Handwerker und Bauherren.
– Kosten: rund 0,05 bis 0,2 Prozent des Bauvolumens, abhängig von der Höhe des Selbstbehalts und den Zusatzversicherungen.
Bauherren-Rechtsschutzversicherung
– Schützt den Bauherrn nach Übernahme des fertiggestellten Bauwerks bei Streitigkeiten infolge von auftretenden Baumängeln.
– Versichert sind Anwalts-, Expertisen- wie auch Verfahrenskosten.
– Kosten: ab Baubeginn beziehungs-weise ab Übernahme des Gesamtbauwerks bis zum Ablauf der 5-jährigen Garantie jährlich rund 0,1 bis 0,3 Prozent des Bauvolumens.
Wie teuer ein Problem auf der Baustelle werden kann
Wer selbst noch kein Problem auf der Baustelle erlebt hat, kann nur schwer erfassen, wie teuer es werden kann. Hier einige Beispiele von Schadenfällen von Zurich:






