Was tun, wenn vor der eigenen Tür gebaut wird?
Wer baut, verändert nicht nur sein Grundstück, sondern auch das Umfeld. Für Nachbarn heisst das: mehr Lärm, weniger Sonne, oder verlorene Privatsphäre. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen – und rechtzeitig zu wissen, wie man sich wehren kann.
Als Nachbar haben Sie verschiedene Möglichkeiten, auf ein Bauprojekt Einfluss zu nehmen. An erster Stelle sollte der persönliche Dialog mit der Bauherrschaft stehen. Verpasst es diese, die Nachbarn frühzeitig zu konsultieren, sind die Fristen kurz und es bleibt vorerst oftmals nur der rechtliche Weg.
Mitwirkungsrechte im Baubewilligungsverfahren
In den meisten Kantonen ist das wichtigste rechtliche Instrument für Nachbarn die Einsprache im Baubewilligungsverfahren. Baugesuche werden öffentlich aufgelegt und direkte Anwohner werden von den Behörden meistens über das Bauvorhaben orientiert. Die Einsprachefrist beträgt je nach Kanton 20 bis 30 Tage. In der Einsprache müssen Sie darlegen, warum Sie betroffen sind und welche rechtlichen Vorschriften verletzt sein könnten. Es gibt aber auch Kantone, welche kein Einspracheverfahren kennen, wie z.B. der Kanton Zürich. Dort muss das Rekursrecht innert 20 Tagen mit einem Zustellbegehren gesichert werden.
Möglichkeiten im Einspracheverfahren
Eine Einsprache bedeutet aber nicht, dass damit eine einvernehmliche Lösung unter Nachbarn vom Tisch ist. Sieht die zuständige Behörde Anzeichen, um im Dialog zu einer Lösung zu kommen, lädt sie häufig zu Einigungsverhandlungen ein. Ziel dabei ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden, bevor ein langwieriges und kostenintensives Rechtsverfahren geführt werden muss. Für Nachbarn bietet sich hier die Chance, Anliegen direkt einzubringen und gegebenenfalls Anpassungen am Bauprojekt zu erreichen.
Führt der Dialog nicht zu einer Lösung und wird die Einsprache nicht geschützt, kann dagegen ein Rechtsmittel eingelegt werden (häufig «Rekurs»). Damit erzwingen Sie eine vertiefte Prüfung durch die Behörden. Daneben können Nachbarn in gravierenden Fällen auch zivilrechtlich vorgehen, etwa wenn ihr Grundstück durch übermässige Immissionen beeinträchtigt wird oder wenn bestehende Dienstbarkeiten verletzt werden. Zivilrechtliches Vorgehen ist allerdings im Regelfall aufwendiger und teurer.
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