Schutz für das Gartenparadies

Gärten und generell die Umgebung von Gebäuden fallen nicht unter den Schutz der Gebäude- oder der Hausratversicherung. Wer schöne Pflanzenanlagen, Wege, Treppen oder Zäune schützen möchte, braucht eine zusätzliche Deckung.

Wer an ein traumhaft schönes Haus denkt, stellt sich oft auch einen zauberhaften Garten vor. Nicht von ungefähr verbinden viele Menschen die Vorstellung vom Paradies mit einem Rückzugsort unter freiem Himmel – ob es nun eine Anlage möglichst nahe an der Natur ist oder eine kunstvoll designte. Das Paradies kann sich allerdings schnell trüben. Zieht ein Sturm über einen Garten hinweg, können beispielswese Bäume, Zäune oder eine Teichanlage starke Schäden nehmen. Anders als manche denken, kommen die Versicherungen in ihren Standardprodukten im Bereich Gebäude- und Hausratversicherung nicht für Schäden an diesen Gegenständen respektive Anlagen auf.

Kantonale Unterschiede

Üblicherweise deckt die Hausratversicherung Schäden an der Einrichtung, also an beweglichen Sachen. Die Gebäudeversicherung springt bei Schäden am Gebäude und den damit fest verbundenen Sachen ein. Beschädigt bei einem Unwetter ein umstürzender Baum ein Haus, so kommt für die Zerstörung an der Immobilie die Gebäudeversicherung auf.

Bei den Gebäudeversicherungen bestehen allerdings teilweise Unterschiede bei den Kantonen. Einerseits ist eine solche Ver­sicherung in vielen Kantonen Pflicht und muss bei den kanto­-nalen Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. Nur in den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Tessin, Genf und Wallis besteht kein Obligatorium. In diesen Kantonen sowie in Obwalden, Schwyz und Uri können die Wohneigentümer ihre Gebäude­versicherung bei einer privaten Versicherungsgesellschaft abschliessen. In sämtlichen Kantonen können sie weitere Gefahren wie zum Beispiel Wasser- und Glasschäden an Gebäuden bei privaten Gesellschaften versichern.

In Gärten steckt viel Geld und Handarbeit

Das gleiche gilt für Zäune oder im Boden verpflanzte Sträucher und Bäume. Da diese Gegenstände weder zum Gebäude gehören noch beweglich sind, gehören sie weder zum Deckungsumfang von der Gebäude- noch von der Hausrat­versicherung. Als Zusatzoption der Haushaltversicherung lassen sich mit der sogenannten Umgebungsversicherung Schäden an Pflanzen und unbeweglichen Objekten im Freien abdecken. Wer in seinem Garten das Paradies sieht, ist gut beraten, sich entsprechend abzusichern. Je nach Gesellschaft tragen die Versicherungen unterschiedliche Namen, bei Zurich verwenden wir den Begriff Kulturenkaskoversicherung.

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