Nebenkosten und Unterhalt: Damit sollten Sie rechnen
Nach dem Hausbau gehen die Arbeit und die laufenden Kosten einer eigenen Immobilie häufig vergessen. Diese Übersicht hilft Ihnen zu kalkulieren und zeigt auf, warum Unterhalt und Nebenkosten durchaus auch positive steuerliche Aspekte aufweisen.

Machen Sie Steuerbezüge geltend
Die gute Nachricht für Sie: Nebenkosten und Unterhalt der Immobilie lassen sich teilweise von den Steuern abziehen, sofern diese werterhaltend und nicht wertvermehrend sind. Eine werterhaltende Renovation ist z. B. der Ersatz einer alten Heizung, nicht aber der Einbau einer Luxusküche. Die Details zur Abzugsfähigkeit regelt jeder Kanton unterschiedlich – es lohnt sich aber in jedem Fall, die genauen Modalitäten zu kennen und sämtliche Abzüge geltend zu machen. Steuerlich abziehen können Sie entweder eine Pauschale, je nach Kanton zwischen 10 und 20 Prozent des Eigenmietwerts bzw. der Mietzinseinnahmen, oder die effektiven Kosten, sofern sämtliche Rechnungen vorgelegt werden können. In vielen Kantonen können Sie zudem von Jahr zu Jahr neu entscheiden, ob Sie vom Pauschalabzug Gebrauch machen möchten. So lohnt es sich oft, in einem Jahr mit geringen effektiven Unterhaltskosten vom Pauschalabzug zu profitieren. Im Folgejahr können Sie, falls es sich lohnt, dann immer noch einen effektiven Abzug wählen. Wenn also eine grössere Renovation ansteht, verteilen Sie die Kosten am besten auf mehrere Jahre, um nicht nur in einem einzelnen Steuerjahr von einem Abzug zu profitieren.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Lebensdauer der Einrichtung
Um die Kosten für grössere Reparaturen zu budgetieren, sollten Sie ein Gefühl dafür bekommen, wie lange Einrichtungsgegenstände im Schnitt halten, bevor sie ersetzt werden sollten. Küche und Badezimmer können nach 20 bzw. 30 Jahren eine Auffrischungskur vertragen. Während der Fassadenanstrich etwa 20 Jahre hält, sollten Fenster nach ca. 25 Jahren ersetzt werden. Die Wärmedämmung in Estrich und Keller hat eine Lebensdauer von etwa 30 Jahren. Ihr Einfamilienhaus hat einen Parkettboden? Dann haben Sie gute Chancen, dass dieser bis zu einem halben Jahrhundert intakt bleibt. Laminatböden hingegen haben eine Lebensdauer von ca. 25 Jahren. Weitaus häufiger müssen die Wand- und Deckenbekleidungen erneuert werden: Ungefähr alle acht Jahre steht hier eine kleine Renovation an. Um im Winter nicht zu frieren, sollten Sie etwa alle 20 Jahre über die Erneuerung der Heizung nachdenken. Übrigens: Bei der Erneuerung der Heizung oder der Fassade lohnt es sich, vorgängig zu prüfen, ob für die geplante Sanierungsmassnahme ein Förderprogramm besteht. Denn sowohl der Bund als auch die Kantone und Gemeinden fördern energetische Umbaumassnahmen. Wichtig ist, das Fördergesuch einzureichen, bevor mit dem Umbau oder der Renovation begonnen wird.
Was, wenn das Geld nicht reicht?
Prüfen Sie zunächst einmal eine Aufstockung Ihrer Hypothek. Wenn Sie die Belehnungsgrenze von 80 Prozent noch nicht – oder dank Amortisation nicht mehr – ausgereizt haben und die Tragbarkeit gegeben ist, könnte sich das gerade bei den aktuell sehr attraktiven Konditionen lohnen. Alternativ können Sie alle fünf Jahre Pensionskassengelder vorbeziehen. Kommen die beiden oben genannten Varianten nicht in Frage, bleibt Ihnen zu prüfen, ob allenfalls ein Privatkredit, ein Erbvorbezug oder ein Darlehen von Freunden möglich wäre. Sinnvoll ist in jedem Fall, die Wertentwicklung der eigenen Immobilie im Auge zu behalten und auch Verkaufs- und Neukaufmöglichkeiten nicht ausser Acht zu lassen.
Wer sich nicht selbst mit dem Unterhalt beschäftigen möchte, für den lohnt sich eventuell der Abschluss eines Serviceabonnements für Bereiche wie Sanitärinstallationen, Rohrreinigungen oder Dachdecker. Auch wenn ein Eigenheim viel Arbeit bedeutet und laufende Kosten verursacht, gibt es am Ende doch nichts Schöneres als die eigenen vier Wände.





